ATUS GmbH + Co. KG

Unsere Berechnungssätze

für Kundendiensteinsätze und Werkstattreparaturen

1. Allgemein

Der Einsatz unserer Monteure erfolgt nur zu den nachstehenden Bedingungen, sofern nicht abweichende schriftliche Bedingungen durch uns erfolgt. Solange unsere Monteure im Bereich des Kunden direkt oder indirekt tätig sind übernimmt der Kunde die uns unseren Monteuren gegenüber obliegende Fürsorgepflichten.

Unsere Monteure sind weder befugt für uns verbindliche Willenserklärungen abzugeben, noch solche unserer Kunden für uns entgegenzunehmen. Beanstandungen sind uns unmittelbar schriftlich mitzuteilen.

0. Arbeitszeit Die normale Arbeitszeit beträgt von Montag bis Freitag je 8 Stunden täglich (08.00 bis 17.00 Uhr)

1. Kosten Für Kundendienstleistungen und Werkstattreparaturen aufgrund von Einzelaufträgen in Verbindung mit einem gesonderten Nachweis der durchgeführten Arbeiten werden nachstehende Sätze zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet.

a) Monteurstunde €52,00 Abrechnung erfolgt 1/4 stündlich

b) Reise-, Transport- und Nebenkosten

Für Hin- und Rückreise zum und vom Montageort mit einem Kfz sowie den Transport der Materialien und Werkzeugen werden berechnet:

Anfahrt 1 Monteur

Zone 1 = €65,00 Zone 2=€ 85,00

Anfahrt 2 Monteur

Zone1= €105.00 Zone 2=€145,00

In Ausnahmefällen gelten:

Kilometerpreis je gefahrenen km

Servicefahrzeug bis 2,8t €1,80

Sollten sich durch ungünstige Witterungsbedingungen oder Verkehrsverhältnisse erhebliche Verzögerungen ergeben, zählen diese als Wartezeiten

Zuschläge

Für die ersten beiden Überstunden an Werktagen montage-freitags 25% Zuschlag

Für weitere Überstunden und Samstagsstunden 50% Zuschlag

Für Nachtarbeit zwischen 20 Uhr und 6 Uhr, Sonntagsstunden und Arbeiten an gesetzlichen Feiertagen 100 % Zuschlag

Schmutzzulage in stark verschmutzten Räumen bzw. bei besonders schmutzigen Arbeiten, z. B. an Fäkalanlagen 50-100% Zuschlag

Information über Schmutzzulage

Wir sind ein ABS Werkskundendienst. Zu unseren Aufgaben gehören auch die Wartung und Montage von ABS Produkten

Unsere Mitarbeiter müssen sich nach einem Einsatz an Hebeanlagen nicht nur waschen, sondern auch umziehen denn der nächste Reparatur/Wartungseinsatz kann schon in Ihrer Wohnung sein. Es entstehen also nach Ankunft am Einsatzort Kosten für die unsere Mitarbeiter selbstverständlich zu beachtenden Hygienebestimmungen und die Kosten für das Waschen der Mönteuranzüge.

Neben dem Schmutzproblem ist es nicht jedermanns Sache in einer Hebeanlage für Abwasser und Fäkalien zu arbeiten. Unsere Mitarbeiter

erhalten für solche Einsätze einen entsprechenden Lohnaufschlag. Diese zusätzlichen Aufwendungen erlauben wir uns weiter zu berechnen.

Vorbereitungs- und Wartezeiten werden wie Arbeitszeit behandelt und abgerechnet

Ermittlung und Beseitigung von gesundheitsgefährdenden Stoffen

Aus den Unfallverhütungsvorschriften und Sicherheitsregeln für Arbeiten in umschlossenen Räumen von abwassertechnischen Anlagen: Vor Beginn der Arbeiten muß vom Aufsichtsführenden festgestellt werden ob Gefahren durch Stoffe an den zu betretenden Arbeitsstellen vorhanden sind. Gegebenenfalls sind Maßnahmen gegen Gefahren zu treffen, die während der Arbeit auftreten können. Messungen sind dabei von einer gesicherten Position aus vorzunehmen, Meßeinrichtungen müssen geeignet und von anerkannten Prüfstellen zugelassen sein

(Gesetzliche UW § 15 März 1962/GUV §17.6 Januar 1989.

Messungen mit Gaswarngerät und Erstellen eines Prüfprotokolls pauschal €33,00

Technisches Lüften (falls erforderlich) pauschal €31,00

Elektrische Prüfung der Tauchmotorpumpe gem. VBG4 €22,00 Sonstige Kosten

Kleine Ausgaben wie Telefon, Porto, kleinmaterial und dergleichen bis zu €35 Rechnungswert werden in Höhe der Barausgaben berechnet. Zusätzlich benötigtes Material erforderliche Ersatzeile bzw. Austauschteile werden zu Listenpreisen in Rechnung gestellt.

24-h Notdienstpauschale außerhalb der Geschäftszeiten € 100,00 Noteinsatzpauschalte für ungeplante Sonderfahrten €57,00 Haftung

Wir leisten Gewähr für einwandfreie Arbeit unserer Monteure. Unsere Gewährleistung verpflichtet uns unter Ausschluß aller weitergehenden Ansprüchen zur notwendigen Nacharbeit. Für diese Nacharbeit ist uns im Rahmen unseres normalen Betriebsablaufes die erforderliche Gelegenheit zu geben. Wird diese verweigert, oder wird die Nacharbeit eigenmächtig veranlaßt entfällt für uns jede Verpflichtung

Für Arbeiten unserer Monteure und sonstiger Erfüllungsgehilfen an Gegenständen die nicht von uns geliefert wurden, wird keine Haftung übernommen. Ebenso ist eine Haftung für mangelhaftes Arbeiten durch oder im Auftrag des Bestellers ausgeschlossen.

Wird die Aufnahme der Arbeiten ohne unser Verschulden verzögert, so gehen alle hieraus entstehenden Kosten insbesondere für vergebliche Anfahrten und Wartezeit zu Lasten des Auftraggebers.

Schadensersatzansprüche gegen uns oder unsere Mitarbeiter auch im Zusammenhang mit etwaigen Nebenverpflichtungen sind ausgeschlossen, soweit Ausschluß gesetzlich zulässig ist.

Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer Zahlung und Gerichtsstand

Unsere Rechnungen werden sofort nach Erhalt ohne Abzug fällig

Erfüllungsort ist Büdingen.

Änderungen, insbesondere bei Kostensteigerungen vorbehalten

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